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Fuhneaue Soziale Dienste GmbH

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Häusliche Krankenpflege (SGB V)


Wir sind für Sie da, wenn Sie oder Ihr Angehöriger nicht in der Lage sind, bestimmte behandlungspflegerische Maßnahmen selbst zu übernehmen.

Ihr Arzt schreibt für diesen Fall eine Verordnung häuslicher Krankenpflege aus, auf welcher genau beschrieben ist, welche Leistungen in welchem Zeitraum zu erbringen sind. Wir kümmern uns dann um die Kostenübernahme bei der Krankenkasse.

In der Regel ist die Krankenkasse dazu verpflichtet, die Kosten für verordnungsfähige Leistungen zumindest bis zum Bescheid zu übernehmen. Wichtig ist, dass der Antrag auf Häusliche Krankenpflege innerhalb von zwei Werktagen bei Ihrer Krankenkasse vorliegt.

Für verordnungsfähige Leistungen haben wir mit den Krankenkassen Versorgungsverträge mit den jeweiligen Vergütungsvereinbarungen abgeschlossen. Dies sorgt dafür, dass Ihnen im Bedarfsfall keine Zusatzkosten entstehen.

  • Medikamentenausgabe
  • Medikamente richten
  • Blutzuckerkontrollen
  • Insulinabgabe
  • Injektion (i.m., s.c.)
  • s.c.-Infusion
  • Verbandwechsel
  • Katheterversorgung
  • PORT-Versorgung
  • PEG-Versorgung
  • Stomaversorgung
  • Parenterale Ernährung
  • Absaugen der oberen Luftwege
  • Beatmungspflege/Heimbeatmung
  • Dekubitusversorgung
  • Tag-/Nachtwachen
  • Spezielle Krankenbeobachtung
  • Finalpflege
  • Sonstige Leistungen
 
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